Thematisierung vom 15. September 2010 bis 20. September 2011  

Allgemeiner Auskunftsanspruch
- Rechtsstreit -

 
An dieser Stelle dokumentieren wir eine gerichtliche Auseinandersetzung unseres Fraktionsvorsitzenden mit dem Oberbürgermeister. Im Kern der Auseinandersetzung steht die Frage, ob einzelne Stadträte (bzw. Gemeinderäte) gegenüber dem Oberbürgermeister (bzw. Bürgermeister) einen allgemeinen Auskunftsanspruch besitzen. Oder einfacher ausgedrückt: Dürfen Stadträte Fragen stellen und wenn ja, müssen diese vom Oberbürgermeister auch beantwortet werden. Wir denken ja. Denn eine sachgerechte Entscheidung lässt sich nur mit einer zuvor erteilten sachgerechten Information treffen. Zur sachgerechten, gemeinwohlorientierten Entscheidung sind die Stadträte gesetzlich verpflichtet. Es wäre also ein Widerspruch, wenn Stadträte Entscheidungen treffen müssten, zu denen sie keine Fragen stellen dürften. Dann würden die Entscheidungen wohl eher einem Zufallsprodukt gleichen.

Uns geht es mit dem Rechtsstreit nicht darum, Recht zu bekommen, sondern vielmehr darum, dass die umstrittene Frage rechtlich geklärt wird. Sollte das Verwaltungsgericht unsere Rechtsauffassung bestätigen, hätte dies nicht nur für uns große Bedeutung. Vielmehr könnten alle anderen Stadträte davon profitieren, weil ihre Rechtsstellung damit gestärkt werden würde.

Nachfolgend erhalten Sie alle Dokumente in chronologischer Reihenfolge und die Entscheidungen anderer Gerichte, auf die wir unsere Rechtsauffassung stützen im PDF-Format.




Urteil1 vom 20.09.2011

Urteil2 vom 20.09.2011

Presse vom 20.09.2011
01 Anfrage an den Oberbürgermeister
02 Antwort des Oberbürgermeisters
03 Anfrage an das Thüringer Landesverwaltungsamt
04 Antwort des Thüringer Landesverwaltungsamtes
05 Thüringer Landesregierung zum Fragerecht
06 Klageschrift
07 Erwiderung des OB zur Klageschrift
08 Erörterungsniederschrift
09 Exemplarisches Vorgehen
10 Stellungnahme zum Erörtungsergebnis
11 Verfahrenskosten
12 Stellungnahme Joachim Glück
13 Stellungnahmen Ralf Belgardt
14 Stellungnahme Joachim Glück
16 Stellungnahme Peter Hornschuch
17 Anfrage Beistand
18 Stellungnahme Beistand Peter Hornschuch
19 Stellungnahme Stadt Suhl
20 Zulassung Beistand
21 Pressemitteilung VG Meiningen
22 Stellungnahme Ralf Belgardt


Gerichtsentscheidungen:
VGH Kassel vom 29.03.2000, Az: 8 TZ 815/00
OVG Lüneburg vom 03.06.2009, Az: 10 LC 217/07
OVG NRW vom 12.04.2010, Az: 15 A 69/09
VG Meiningen vom 20.09.2011
  28.01.2010
  12.05.2010
  21.05.2010
  29.06.2010
  09.07.2010
  06.07.2010
  16.08.2010
  18.10.2010
  26.01.2011
  15.02.2011
  22.03.2011
  21.04.2011
  01.06.2011
  10.06.2011
  08.08.2011
  25.08.2011
  29.08.2011
  01.09.2011
  06.09.2011
  12.09.2011
  12.09.2011