| Thematisierung vom 15. September 2010 bis 20. September 2011 | ||
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Allgemeiner
Auskunftsanspruch |
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dieser Stelle dokumentieren wir eine gerichtliche Auseinandersetzung unseres
Fraktionsvorsitzenden mit dem Oberbürgermeister. Im Kern der Auseinandersetzung
steht die Frage, ob einzelne Stadträte (bzw. Gemeinderäte) gegenüber
dem Oberbürgermeister (bzw. Bürgermeister) einen allgemeinen Auskunftsanspruch
besitzen. Oder einfacher ausgedrückt: Dürfen Stadträte Fragen
stellen und wenn ja, müssen diese vom Oberbürgermeister auch beantwortet
werden. Wir denken ja. Denn eine sachgerechte Entscheidung lässt sich
nur mit einer zuvor erteilten sachgerechten Information treffen. Zur sachgerechten,
gemeinwohlorientierten Entscheidung sind die Stadträte gesetzlich verpflichtet.
Es wäre also ein Widerspruch, wenn Stadträte Entscheidungen treffen
müssten, zu denen sie keine Fragen stellen dürften. Dann würden
die Entscheidungen wohl eher einem Zufallsprodukt gleichen. Uns geht es mit dem Rechtsstreit nicht darum, Recht zu bekommen, sondern vielmehr darum, dass die umstrittene Frage rechtlich geklärt wird. Sollte das Verwaltungsgericht unsere Rechtsauffassung bestätigen, hätte dies nicht nur für uns große Bedeutung. Vielmehr könnten alle anderen Stadträte davon profitieren, weil ihre Rechtsstellung damit gestärkt werden würde. Nachfolgend erhalten Sie alle Dokumente in chronologischer Reihenfolge und die Entscheidungen anderer Gerichte, auf die wir unsere Rechtsauffassung stützen im PDF-Format. |
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| 01
Anfrage an den Oberbürgermeister 02 Antwort des Oberbürgermeisters 03 Anfrage an das Thüringer Landesverwaltungsamt 04 Antwort des Thüringer Landesverwaltungsamtes 05 Thüringer Landesregierung zum Fragerecht 06 Klageschrift 07 Erwiderung des OB zur Klageschrift 08 Erörterungsniederschrift 09 Exemplarisches Vorgehen 10 Stellungnahme zum Erörtungsergebnis 11 Verfahrenskosten 12 Stellungnahme Joachim Glück 13 Stellungnahmen Ralf Belgardt 14 Stellungnahme Joachim Glück 16 Stellungnahme Peter Hornschuch 17 Anfrage Beistand 18 Stellungnahme Beistand Peter Hornschuch 19 Stellungnahme Stadt Suhl 20 Zulassung Beistand 21 Pressemitteilung VG Meiningen 22 Stellungnahme Ralf Belgardt Gerichtsentscheidungen: VGH Kassel vom 29.03.2000, Az: 8 TZ 815/00 OVG Lüneburg vom 03.06.2009, Az: 10 LC 217/07 OVG NRW vom 12.04.2010, Az: 15 A 69/09 VG Meiningen vom 20.09.2011 |
28.01.2010 12.05.2010 21.05.2010 29.06.2010 09.07.2010 06.07.2010 16.08.2010 18.10.2010 26.01.2011 15.02.2011 22.03.2011 21.04.2011 01.06.2011 10.06.2011 08.08.2011 25.08.2011 29.08.2011 01.09.2011 06.09.2011 12.09.2011 12.09.2011 |
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